Bund und Länder haben neuen Regel-Strafkatalog beschlossen. Falschparken erhöht sich von 15 auf 55 Euro Strafe.
Von Alexander Kappen
Stuttgart. Allerdings bekommen die Autofahrer eine Gnadenfrist. Denn erst im September berät der Bundesrat über das endgültige in Kraft treten. Der neue Bußgeldkatalog war bereits im Jahr 2020 beschlossen worden. Es hatte dann aber jede Menge Gegenwind gegeben von Autofahrern, dem ADAC und anderen Interessenverbänden. Zum Beispiel drohte bei einem Zu Schnell fahren innerorts über 21 Km/h ein Fahrverbot von einem Monat.
Genau dieser Punkt war Anstoß der massiven Kritik von Auto-Deutschland. Der Bußgeldkatalog war dann nach kurzem gültig werden außer Kraft gesetzt. Kein Autofahrer musste 2020 die erhöhten Bußgelder zahlen. Im September 2021 ist damit dann aber Schluss!
Im neuen Bußgeldkatalog wurde dies nun gestrichen. Allgemein wurde nur der Bußgeldsatz erhöht nicht aber die Anzahl der Punkte in Flensburg. So können alle damit (Zähne knirschend) leben.
Zum Beispiel muss künftig jemand im Halteverbot parkt nun 55 Euro anstatt wie früher nur 15 zahlen!
Parken auf einem Behindertenparkplatz, um so bequemer an den Eingang des Supermarktes zu gelangen kostet dann 55 statt wie bisher 35 Euro. Das Rasen wird allgemein fast doppelt so teuer: 10km/h zu schnell nun 30 statt 15 Euro. 16-20 km/h zu schnell 70 statt 35 Euro.