Stuttgart. Am Jahresende 2019 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg 44 078 Personen mit Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt.

Damit ist die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen im Vergleich zum Vorjahr (mit 46.497 Personen) um 5,2 % erneut zurückgegangen.

Knapp zwei Drittel der Hilfeempfänger waren Männer (64,4 %).

Ende 2019 waren von der Gesamtzahl der Unterstützten 29,8 % noch minderjährig. 57,1 % waren zwischen 18 und unter 40 Jahren alt, wobei allein über ein Fünftel (21,5 %) der Leistungsberechtigten zwischen 30 und unter 40 Jahren alt war.

12,4 % der Leistungsempfänger waren zwischen 40 und unter 65 Jahren und nur 0,7 % 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller Empfänger von Regelleistungen lag bei rund 25 Jahren.

Fast zwei Fünftel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (38,4 %) bezog die Hilfe weniger als ein Jahr und 31,9 % zwischen einem und drei Jahren.

29,6 % der Leistungsberechtigten erhielt die Hilfe bereits seit mehr als drei Jahren. Die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs lag bei über 2 Jahren (26,6 Monate).

Die Hälfte der Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG – 49,5 % bzw. 21 809 Personen – ist zwischenzeitlich dezentral untergebracht. 43,1 % oder 19 009 Personen lebten zum Stichtag in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen und 7,4 % (3 260 Personen) in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes.

Die Leistungsberechtigten lebten in 27.661 Haushalten, was gegenüber 2018 einen Rückgang um 7,6 % bedeutete.

In zwei Fünftel der Fälle (39,7 %) handelte es sich dabei um alleinstehende Männer, nur 5,3 % waren alleinstehende Frauen. Weitere 5,3 % dieser Haushalte waren Ehepaare mit und ohne Kinder.

Die Hälfte der Haushalte (49,7 %) entfiel auf einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte.

Knapp die Hälfte der 44 078 hier gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge kam dabei aus einem asiatischen Land (48,1 %), gefolgt von Asylsuchenden aus afrikanischen (35,6 %) und europäischen Ländern (14,3 %).

Nach Nationalitäten kam die größte Gruppe von Regelleistungsempfängern mit 6 437 Personen aus dem Irak (14,6 %), gefolgt von 6 263 Personen aus Nigeria (14,2 %) und 4 515 Personen aus Afghanistan (10,2 %).

Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, beliefen sich die Bruttoausgaben für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2019 auf insgesamt rund 389,9 Millionen (Mill.) Euro.

Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 9,4 Mill. Euro (größte Posten sind hier Aufwendungsersatz, Kostenersatz und Rückzahlungen gewährter Hilfen) betrugen die Nettoausgaben rund 380,5 Mill. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 4,1 % gegenüber 2018.

Von den Nettoausgaben für Leistungen an Berechtigte wurden 218,6 Mill. Euro (57,4 %) in dezentraler Unterbringung und 78,9 Mill. Euro (20,7 %) in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen getätigt, 83 Mill. Euro (21,8 %) in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. (red)

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