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Wie in jedem Jahr wird auch in diesem das Durchschnittseinkommen 2019 ermittelt. Dabei liegt das Durchschnittseinkommen in Baden-Württemberg im ersten Quartal 2019 bei 4.202 Euro brutto.

Von Dirk Meyer (/red)

Der Brutto-Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich betrug im Land Baden-Württemberg nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im 1. Quartal 2019 im Durchschnitt 4.202 Euro (ohne Sonderzahlungen).

Das entspricht einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 24,85 Euro.

Die Daten aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung geben, neben dem Insgesamt-Ergebnis, auch Einblick in die Verdienstunterschiede in den verschiedenen Branchen.

Spitzenreiter: Branche Information und Kommunikation

Wie auch in den vorangegangenen Quartalen finden sich die Spitzenverdiener in der Informations- und Kommunikationsbranche.

Deren Einkommen liegt mit durchschnittlich 5 503 Euro Bruttomonatsverdienst, trotz eines leichten Verdienstanstiegs im Gastgewerbe auf 2.540 Euro brutto im Monat, weiterhin mehr als doppelt so hoch wie das der Beschäftigten im Gastgewerbe.

Eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe zeigt, dass Beschäftigte im Dienstleistungssektor im 1. Quartal 2019 im Schnitt 4.023 Euro brutto im Monat nach Hause brachten, während der Bruttomonatslohn im Produzierenden Gewerbe mit 4.407 Euro im Monat deutlich höher lag.

Beim Vergleich der in Vollzeit arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht auch weiterhin ein merklicher Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern (sogenannter unbereinigter Gender Pay Gap).

Denn während ein männlicher Beschäftigter im Berichtszeitraum monatlich im Durchschnitt 26,42 Euro brutto pro Stunde für sich verbuchen konnte, kam eine Arbeitnehmerin auf 20,92 Euro und damit im Vergleich zu einem männlichen Kollegen auf 20,8 % weniger (bzw. Männer 4.477 Euro/Monat, Frauen 3 521 Euro/Monat).

Zu berücksichtigen ist, dass eine Bereinigung um branchen-, berufs- oder qualifikationsspezifische Gehaltsunterschiede hierbei nicht erfolgt ist.

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