Stuttgart / Baden-Württemberg. Nach Berechnung des Statistischen Landesamtes auf Basis des neusten Handbuches für Emissionsfaktoren ergeben sich für den Straßenverkehr in Baden-Württemberg im Jahr 2016 um knapp 33 % (+7 300 Tonnen (t)) höhere Stickoxidemissionen (NOx-Emissionen) für Diesel-Pkw als bei der Berechnung auf Basis der Vorgängerversion.
Danach stößt ein Diesel-Pkw in Baden-Württemberg durchschnittlich 713 Milligramm (mg) NOx je gefahrenem Kilometer (km) aus, vorher lag dieser Wert bei 538 mg. Mit 29.700 t tragen die Diesel-Pkw nun 55 % (vorher 48 %) zur gesamten Stickoxidbelastung durch den Straßenverkehr bei.
Dadurch steigen auch die NOx-Emissionen des Straßenverkehrs insgesamt um 16 % auf jetzt 54.000 t.
Diese Erhöhung entfällt ausschließlich auf Euro 4 bis Euro 6 Diesel-Pkw, da bei dem vorgezogenen Update des Handbuchs auf Version 3.3 der Fokus auf deren Aktualisierung lag, während die restlichen Fahrzeugarten unverändert belassen wurden.
Die für die Berechnung herangezogenen Daten des Handbuchs Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr basieren auf Fahrzyklen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklen, sondern reales Fahrverhalten abbilden.
Diese Emissionsfaktoren liegen höher als die in den Euro-Normen für Diesel-Pkw festgelegten Grenzwerte, die sich zwischen 250 mg/km (Euro 4) und 80 mg/km (Euro 6) bewegen. Das Update berücksichtigt nun neben einer breiteren Datenbasis aufgrund in größerer Zahl verfügbarer Fahrzeugarten (vor allem Euro 6 Fahrzeuge) auch den Einfluss der Umgebungstemperatur.
Gerade unterhalb der im Labor üblichen Temperaturen zwischen 20°C und 30°C steigen die NOx-Emissionen mit sinkender Außentemperatur. In der Summe führt dies für Euro 4 bis Euro 6 Diesel-Pkw zu höheren Emissionsfaktoren.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass die durch Diesel-Pkw verursachten NOx-Emissionen seit 2014 trotz weiter steigender Fahrleistungen sinken, bedingt durch den anwachsenden Flottenanteil der Euro 6 Diesel-Pkw.
Ein weiterer Rückgang dürfte durch die Markteinführung von Fahrzeugen der Euro 6d Norm zu verzeichnen sein, die zwar keine Verringerung des Grenzwertes mit sich bringt, aber eine Verschärfung des Prüfverfahrens. (red)