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Mit dem zunehmenden Alter haben immer mehr Menschen Probleme beim Treppensteigen. Problematisch wird es dann, wenn man nur über die Treppen in die eigenen vier Wände kommt oder mitunter sogar im Haus Treppen hat, die in den oberen (oder unteren) Bereich des Hauses führen. Eine Möglichkeit stellt hier der Treppenlift dar. Dieser erhöht die Mobilität und sorgt dafür, dass Menschen, die bereits Probleme beim Treppensteigen haben, dennoch in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus bleiben können.

Wenn die Treppen zum unüberwindbaren Hindernis werden

Die Wohnung befindet sich im ersten Stock – es gibt in dem Haus aber keinen Lift, sondern nur 25 Stiegen. Das Schlafzimmer befindet sich im oberen Stock – 20 Stiegen sind zu überwinden. Wer Probleme mit der Mobilität hat, der wird wissen, dass selbst zwei bis drei Stiegen zum unüberwindbaren Problem werden können. Doch das heißt noch lange nicht, dass man aus der Wohnung oder aus dem Haus ausziehen muss. Werden Treppen zu einer kaum überwältigenden Hürde, so kann man einen Treppenlift einbauen lassen, der die mobilitätseingeschränkte Person dann nach oben und wieder nach unten bringt.

Wer sich für einen Treppenlift interessiert, der muss einerseits die bauaufsichtlichen Anforderungen berücksichtigen, andererseits auch die unterschiedlichen Vorschriften in Eigentums- und auch Mietimmobilien. Für das Treppenmaß müssen etwa gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden, die sich in den Bauordnungen der einzelnen Länder und auch in der technischen Baubestimmung DIN 18065 finden. Die Breite von Treppenabsätzen und Treppen in Wohngebäuden, in denen es mehr als zwei Wohneinheiten gibt, muss bei mindestens 1,0 Meter liegen. Gibt es in dem Wohngebäude weniger als zwei Wohneinheiten, so liegt die Mindestbreite bei 0,8 Meter. Dies deshalb, da die Treppe im Gefahrenfall weiterhin als Rettungsweg genutzt werden muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sind die Treppenlift Kosten geklärt und steht fest, dass der Treppenlift nachträglich in ein Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll, so ist das nur möglich, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Treppenfunktion als Flucht- und Rettungsweg darf durch den Treppenlift nicht negativ beeinflusst werden; die Mindestlaufbreite muss weiterhin bei 100 cm liegen; der Handlauf muss zudem genutzt werden können, zudem darf der Treppenlift nicht aus brennbaren Materialien bestehen. Wird der Treppenlift nicht benutzt, so ist es wichtig, dass dieser in einer Position „geparkt“ wird, die ebenfalls der gesetzlichen Anforderung – Stichwort: Mindestbreite – entspricht.

Möchte der Mieter einen Treppenlift einbauen lassen, so muss er den Vermieter informieren und die Zustimmung einholen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Anspruch darauf hat, seine Wohnung barrierefrei erreichen zu können. Das heißt, der Vermieter darf den Einbau nicht untersagen. Handelt es sich um die eigenen vier Wänden (Hauseigentum), so gibt es hier keinerlei rechtliche Probleme, da es sich nur um den baulichen Eingriff handelt. Zu beachten ist, dass aber auch in den eigenen vier Wänden eine Mindestlaufbreite der Treppe von 0,8 Meter einzuhalten ist.

Unbedingt Informationen einholen!

Noch bevor man einen Treppenlift erwirbt, sollte man im Vorfeld genügend Informationen einholen – es gibt schlussendlich unterschiedliche Modelle, die sich in den Bereichen Nutzung, Einbauvoraussetzungen und Sicherheit unterscheiden. Natürlich geht es auch um die finanzielle Unterstützung – wer sich für einen Treppenlift entscheidet, der kann unterschiedliche Fördermöglichkeiten nutzen, sodass es zur Reduzierung der Kosten kommt.

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