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Selbständige und Freiberufler müssen Investitionen immer mit Bedacht tätigen. Dabei gilt es auch mögliche Konsequenzen auf die Steuerlast zu berücksichtigen. Bei Krediten können immerhin die Kreditzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen.

Das niedrige Zinsniveau, initiiert durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, sorgt auch bei Freiberuflern und Selbständigen für eine erhöhte Nachfrage nach Darlehen. Denn nicht immer können wichtige Investitionen in neues Mobiliar, neue Geräte oder Maschinen aus dem vorhandenen Firmenkapital bestritten werden. Eine praktische Lösung sind Ratenkredite, für die jedoch gerade Selbständige häufig höhere Zinsen als Angestellte bezahlen müssen. Zugleich erhöht sich nach der Anschaffung nicht nur die Schuldenlast, sondern auch das Niveau der monatlichen Belastung. Um diese Belastung zumindest ein Stück weit zu reduzieren, lassen sich Kreditzinsen bei der Steuer geltend machen und dadurch die Steuerzahlungen reduzieren. Im Zusammenspiel mit den aktuell niedrigen Zinsen können notwendige Anschaffungen kostengünstiger realisiert werden als bisher.

In diesen Fällen sind Kreditzinsen steuerlich absetzbar

Damit die Zinsen für Darlehen bei der Steuer geltend gemacht werden können, muss das aufgenommene Kapital für berufliche Zwecke oder die Firma verwendet werden. Diese spezielle Verwendung eines Kredits müssen Selbständige oder Freiberufler auch in Form von Kaufbelegen oder zweckgebundenen Krediten nachweisen können. So kann das Finanzamt genau nachprüfen, für welche Investitionen der Kredit genutzt wurde. Selbständige Handwerker können zum Beispiel einen Autokredit für einen benötigten Transporter aufnehmen und die damit entstehenden Zinsen von den jährlichen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Ein Förster kann für den Bau verschiedener Hochsitze ein Darlehen aufnehmen und die Zinsen bei der Steuer geltend machen. Ein IT-Berater, der eine eigene Firma gründet und dafür einen Gründerkredit aufnimmt, kann ebenfalls die Zinslast steuerlich geltend machen.

Werden die Kredite teils privat und teils geschäftlich genutzt, muss klar erkennbar sein, welcher Zinsanteil für die private Anschaffung und welcher für die betriebliche Investition gilt. Um komplizierte Berechnungen und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Kreditnehmer ihre Darlehen entweder rein privat oder rein für geschäftliche Zwecke aufnehmen. Empfehlenswert ist ebenfalls die Ratentilgung über ein Geschäftskonto. So werden Überschneidungen nochmals vermieden.

Nachweise über die Zinslast benötigt das Finanzamt selbstverständlich auch. In der Regel reichen der Ratenplan der Bank sowie entsprechende Kontoauszüge aus.

Auch Angestellte können Kreditzinsen absetzen

Die Absetzbarkeit von Kreditzinsen ist nicht nur Freiberuflern oder Selbständigen vorbehalten. Müssen Arbeitnehmer den beruflich bedingten Umzug in eine Zweitwohnung finanzieren, können sie die dadurch entstehenden Kreditzinsen beim Finanzamt geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Kredit ein Privatkredit ist.

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