In der Nacht zum Freitag kontrollierte die Polizei eine Wohnung in der Gartenstraße auf den Besitz von Waffen. Der Verdacht des Waffenbesitzes kam von dem Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes, der dem Eigentümer nach Mitternacht die Türe öffnete, weil der seinen Schlüssel verlegt hatte. Die gute Nachricht vorweg: es handelte sich um einen Irrtum des Zeugen, es gab keine Waffe.

Bis diese beruhigende Erkenntnis feststand, bedurfte es allerdings einigen Aufwandes. Der Zeuge meldete der Polizei kurz nach ein Uhr, dass er nach der Wohnungsöffnung gesehen habe, dass der Wohnungsinhaber nach dem Betreten der Wohnung eine Waffe durchgeladen habe. Das war zwar das letzte, was der Zeuge gesehen hatte, denn danach ergriff er sofort die Flucht; aber die Beobachtung war unerschütterlich und deshalb so ernst, dass gehandelt werden musste. Verschiedene Kontaktversuche zum Wohnungsinhaber scheiterten, so dass die Polizei die Wohnung betreten musste.

Zuvor war die Wohnung mit mehreren Streifen umstellt worden, um die mögliche Gefahr nach außen auszuschließen. In der Wohnung stellte die Polizei nach eingehender Überprüfung fest, dass es keine Waffe gab.

An der Stelle, an der die vermeintlich beobachtete Waffe in die Hand genommen wurde, lag aber ein Akku-Schrauber, schwarz wie eine Pistole und in ähnlicher Optik einer Waffe. Verletzt wurde lediglich die Nachtruhe des über 60-jährigen Bewohners, aber das immerhin zur Sicherheit aller. (pol/pp)

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