RainerSturm / Pixelio

Grunderwerbsteueraufkommen des Landes Baden‑Württemberg bleibt bei rund 1,6 Milliarden Euro – Stadt- und Landkreise erhalten davon rund 623 Millionen Euro.

Von Dirk Meyer

Das Grunderwerbsteueraufkommen in Baden‑Württemberg ist 2016 nach Angaben des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr nur leicht um 0,5 Prozent gesunken und betrug rund 1,596 Milliarden (Mrd.) Euro (Vorjahr rund 1,604 Mrd. Euro).

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Die Steuer beträgt 5,0 Prozent des Grundstückwerts (Kaufpreis).

Die dem Land zustehende Steuer wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 38,85 Prozent überlassen.

Die Stadt- und Landkreise erhielten 2016 anteilig rund 623 Millionen (Mill.) Euro. Das ist ein Plus zum Vorjahr von 1,5 Prozent.

Die Entwicklung der insgesamt den Stadt- und Landkreisen überlassenen Grunderwerbsteuer weicht von der Veränderung des Gesamtaufkommens an Grunderwerbsteuer ab, da die Weitergabe an die Stadt- und Landkreise zeitversetzt erfolgt.

Nach Angaben des Statistischen Landesamts erhielten die Landkreise 2016 rund 451 Mill. Euro, was einem Minus gegenüber dem Vorjahr von 1,5 Prozent entspricht während die Stadtkreise ein Plus von 10,4 Prozent gegenüber 2015 verzeichnen konnten und mit ca. 171 Mill. Euro rund 16 Mill. Euro mehr Einnahmen hatten.

Die Entwicklung der Einnahmen einzelner Stadt- und Landkreise an der Grunderwerbsteuer 2016 zum Vorjahr verläuft recht unterschiedlich.

Die Veränderungsraten reichen bei den Landkreisen von einem Minus von 19,6 Prozent (Landkreis Esslingen) bis zu einer Steigerung von 34,8 Prozent (Landkreis Tübingen). Bei den Stadtkreisen konnte wie in 2015 der Stadtkreis Ulm das größte Plus von 36,5 Prozent verzeichnen, der Stadtkreis Stuttgart hat mit einem Plus von 0,3 Prozent den geringsten Zuwachs zu verzeichnen. Auch die Veränderungsraten in den Regierungsbezirken fallen unterschiedlich aus.

Der Regierungsbezirk Stuttgart verzeichnet zu 2015 ein Minus von 1,9 Prozent, die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg weisen einen Zuwachs von 3,2 Prozent bzw. von 3,4 Prozent aus. Die größte Steigerung verzeichnet der Regierungsbezirk Tübingen mit 6,2 Prozent.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von rein technischen Cookies zu. Wir verwenden keine Marketing- oder Analyse Cookies. Wir interessieren uns nämlich nicht für dein Surfverhalten. Andere hingegen schon. Deswegen werden iframes, eingebettete Videos und Scripte nicht angezeigt, solange du nicht auf "Akzeptieren" drückst. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen