RainerSturm / Pixelio

Stuttgart. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg will die Kredit-Versorgung für Häuslebauer, für Käufer von Wohneigentum und für diejenigen, die ihre Wohnung oder ihr Haus sanieren möchten, verbessern. Dafür haben Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäferden Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohn-Immobilien-Kreditrichtlinie in den Bundesrat eingebracht.

Von Dirk Meyer

Eigentlich hatte die Europäische Union mit ihrer Richtlinie zur Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien etwas Gutes im Sinn. Sie wollte dafür sorgen, dass sich Menschen beim Kauf eines Eigenheims nicht übermäßig verschulden und Immobilienblasen verhindert werden.

Die Bundesregierung hat die Vorgaben der EU in ein Gesetz gegossen, das teilweise jedoch weit über die EU-Richtlinie hinausgeht. Statt eine sichere und faire Kreditvergabe zu gewährleisten, hat das nationale Gesetz die Kreditvergabe ins Stocken gebracht. Vor allem jungen Familien und älteren Menschen wird seit Inkrafttreten der Zugang zu Krediten zur Finanzierung des eigenen Zuhauses massiv erschwert.

Als das Land der Häuslebauer will Baden-Württemberg diese Situation mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative mit Hessen verbessern: „Wenn wir nicht schnell handeln, wirft das viele Menschen in ihrer Lebensplanung zurück. Ich setze darauf, dass wir im Bundesrat eine Mehrheit der Länder überzeugen können”, so Finanzministerin Sitzmann.

Das aktuell geltende Recht verpflichtet Banken, die Kreditvergabe nicht mehr in erster Linie auf den Wert der Immobilie zu stützen, sondern hauptsächlich auf die langfristige Zahlungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden.

Ältere Menschen, die – rein statistisch betrachtet – den Kredit aus den laufenden Einkünften zu Lebzeiten nicht mehr zurückzahlen können, erhalten somit kein Geld.

Eine altersgerechte Sanierung des Eigenheims, beispielsweise in Form eines Treppenliftes oder einer Rollstuhlrampe, wird erschwert und die Rentnerinnen und Rentner müssen im schlimmsten Fall gar in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen.

Aber nicht nur ältere Menschen sind betroffen. Auch junge Familien haben Schwierigkeiten, an ein Darlehen zu kommen. Aufgrund unkonkreter Formulierungen im Gesetz ist nicht eindeutig geregelt, inwiefern Banken allgemeine Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit oder wahrscheinliche Veränderungen wie Familiengründung, bei der Kreditvergabe berücksichtigen müssen.

Bei jungen Familien beispielsweise würden die Banken das Risiko tragen, sollte ein (teilweiser) Wegfall des Einkommens – beispielsweise durch die Geburt eines Kindes – die Zahlung der Raten erschweren. Angesichts dieses Risikos reagieren die Banken restriktiv und schließen junge Familien, Selbstständige, Seniorinnen und Senioren inzwischen oftmals von der Kreditvergabe aus.

Bei den Sparkassen in Baden-Württemberg ist die Kreditvergabe im zweiten Quartal des Jahres – also nach Inkrafttreten des Gesetzes – bereits deutlich eingebrochen. Wenn die Banken an ihrer bisherigen Vergabepraxis festhalten würden, wären sie durch die geänderte Rechtslage einem erhöhten Risiko ausgesetzt. „Auch das wollen wir vermeiden und nicht wieder eine Situation riskieren, in der die Steuerzahler zur Rettung von Banken zur Kasse gebeten werden”, so Finanzministerin Sitzmann.

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