Urlaub gilt gemeinhin als die schönste Zeit des Jahres. Erst in den Sommerferien haben wieder viele Familien ihren Urlaub in den beliebten Reiseländern Spanien, Italien, Türkei und Österreich verbracht. Jedoch haben gerade Reisende ohne schulpflichtige Kinder ihren Jahresurlaub oft noch vor sich und nutzen auch gerne den Herbst für eine Urlaubsreise ins Ausland. Das Flugzeug ist und bleibt dabei das beliebteste Transportmittel – natürlich auch vom Stuttgarter Flughafen. Umso ärgerlicher ist es, wenn es durch Flugverspätungen oder Annullierungen zu Zeitverlusten kommt. Die EU räumt dem Fluggast jedoch genaue Entschädigungszahlungen als Fluggastrechte ein – mit Hilfe von Dienstleistern kann man diese schnell und ohne Risiko durchsetzen.

Fluggastrechte kennen und einfordern

Kommt es zu enormen Flugverspätungen, hat man als Fluggast die Möglichkeit, nach festgelegten rechtlichen Vorschriften entschädigt zu werden. Dabei sind einige Voraussetzungen nötig, damit diese Rechte greifen. Zum einen muss es sich um einen Abflug von einem Flughafen innerhalb der EU handeln. Alternativ ist die Ankunft an einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft aus der EU (oder aus Island, Norwegen oder der Schweiz) möglich. Weiterhin müsste ein Fall von Annullierung, Überbuchung oder verweigerter Beförderung vorliegen. Wahlweise würde Anspruch auf einen alternativen Transport zum Zielort bestehen oder – wenn der Fluggast auf die Reise verzichten möchte – ist die Erstattung des Flugtickets möglich. Ab einer Verspätung von 5 Stunden hat der Fluggast ebenfalls das Recht, Erstattung zu fordern. Außerdem gibt es in den Vorschriften klare Informationspflichten, welche die Airlines erfüllen müssen – bei Ausfällen und enormen Verspätungen von mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken über 3.500 km müssen die Fluggesellschaften die Gäste über ihre Rechte und den Grund des Ausfalls oder der Verspätung informieren. Auch gibt es in bestimmten Fällen Anspruch auf Übernahme von Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Finanzielle Entschädigung genau bestimmt

Grundsätzlich kann die Entschädigungssumme zwischen 250 und 600 Euro betragen. Wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt, stehen dem Gast bei Flügen innerhalb der EU bis 1.500 km 250 Euro, über 1.500 km 450 Euro Entschädigung zu. Bei Flügen zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land können geschädigte Fluggäste bei Flugstrecken bis 1.500 km 250 Euro als Entschädigung fordern, bei Strecken von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro und bei Flugstrecken über 3.500 km kann der Reisende 600 Euro als Entschädigung fordern. Völlig stressfrei erhält der Fluggast die Entschädigung durch die Inanspruchnahme von Dienstleistern wie flightright (https://www.flightright.de/). Das Unternehmen prüft den Anspruch und kümmert sich um die komplette Rechtsdurchsetzung. Dabei gibt es kein Risiko, da nur im Erfolgsfall eine Provision fällig wird.

Ein Gedanke zu „Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung“
  1. Meine Empfehlung: Erst mal das Porto investieren und es selbst versuchen. Musterbrief gibt es z.B. hier: https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/musterbrief.pdf

    Wenn die Airline ablehnt (oder sich mehr als 2 Monate Zeit lässt) an die offizielle Schlichtungsstelle wenden: https://soep-online.de/

    Wenn alle Stricke reißen, kann man sich immer noch an Unternehmen wie flightright (oder refund me, eu claim, flugrecht, fairplane …) wenden. Die ca. 25% (übrigens zzgl. MwSt), die die verlangen, kann man sich in einfachen Fällen auch sparen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von rein technischen Cookies zu. Wir verwenden keine Marketing- oder Analyse Cookies. Wir interessieren uns nämlich nicht für dein Surfverhalten. Andere hingegen schon. Deswegen werden iframes, eingebettete Videos und Scripte nicht angezeigt, solange du nicht auf "Akzeptieren" drückst. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen