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Es ist wieder soweit: Ab heute herscht wieder Feinstaub-Alarm in Stuttgart. Autofahrer sollen dabei auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen. Alle Informationen zum jetzigen Feinstaub-Alarm in Beginn: ab Freitag, 26. Februar 2016, 00.00 Uhr für den Autoverkehr. Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Sonntag, 24.00 Uhr

Kostenloses Parken am Wasen

Für Umsteiger haben Stadt, in.Stuttgart und SSB bei Feinstaub-Alarm eine zusätzliche Parkmöglichkeit im Stuttgarter Stadtgebiet eingerichtet: Pendler können während des Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren.Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein.Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger zudem verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Zudem können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden.Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Zudem können sich Neukunden mit dem Code „FEINSTAUB“ kostenfrei anmelden (statt einmalig 19 Euro).

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm.

Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen. (red/fm)

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