Rainer-Sturm / Pixelio

Stuttgart. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im ersten Halbjahr 2015 bei den Amtsgerichten in Baden‑Württemberg 5.169 Insolvenzen privater Schuldner beantragt. Das waren genau 200 Verfahren weniger (-4 Prozent) als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres.

Damit lag die Zahl der beantragten Privatinsolvenzen das fünfte Mal in Folge unter der Zahl des entsprechenden Vorjahreszeitraums.  Im 1. Halbjahr 2015 wurden von den Privatinsolvenzen 4.691 eröffnet und 258 Verfahren mangels Masse abgewiesen. Weitere 220 Verfahren konnten über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt werden.

Die Schulden aller insolventen Privatpersonen beliefen sich auf 563 Millionen Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Schuldenhöhe von rund 109.000 Euro je Verfahren. Zu den Insolvenzen der Privatschuldner gehören neben den Insolvenzen von reinen Verbrauchern, wie Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslose auch Verfahren ehemals selbständig Tätiger sowie ehemals vollhaftender Gesellschafter von Personengesellschaften und Nachlässe.

Über 70 Prozent aller Insolvenzen privater Schuldner betrafen Verbraucher: Insgesamt wurden 3.468 Verbraucherinsolvenzverfahren gezählt, damit lag die Zahl der Verfahren um 8,2 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert.

In 1.457 Insolvenzverfahren wurden die verbliebenen Schulden ehemals selbständig Tätiger geregelt. Diese Personen hafteten als Einzelunternehmer auch mit dem Privatvermögen. Weitere 244 Verfahren betrafen sonstige natürliche Personen, wie z.B. ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften und Nachlässe. (red/fm)

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