Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben 92 Gemeinden im ersten Halbjahr 2015 ihre Hebesätze der Realsteuern geändert, darunter sind 71 Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. Im Vergleich mit den letzten beiden Jahren ist die Anzahl der Hebesatzänderungen gestiegen.

2013 waren es 63 und 2014 waren es 77 Änderungen.

Den Hebesatz für die Gewerbesteuer haben 48 Gemeinden erhöht, am stärksten die Gemeinde Hockenheim mit einer Anhebung um 40 auf 390 Prozentpunkte. Eine Hebesatzsenkung um bis zu 20 Prozentpunkte wurde von 3 Gemeinden gemeldet. Mit 430 Prozentpunkten teilen sich Mannheim und Karlsruhe den Spitzenplatz.

Bei der Grundsteuer B (für private und gewerbliche Grundstücke) setzten 71 Gemeinden den Hebesatz herauf. Die Gemeinden Altensteig (10.228 Einwohner) und Illingen (7.264 Einwohner) hatten mit jeweils 100 Prozentpunkten die größten Erhöhungen von allen Gemeinden. Eine Verringerung um bis zu 30 Prozentpunkte wurde dagegen von 2 Gemeinden gemeldet. Die Gemeinde Tiefenbronn meldete einen Rückgang um 30, die Gemeinde Stegen einen Rückgang um 20 Prozentpunkte.

Weiterhin auf Rang 1 ist die Gemeinde Aulendorf mit 800 Prozentpunkten. Der Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wurde von 53 Gemeinden erhöht und von einer Gemeinde gesenkt. Die Erhöhungen beliefen sich zwischen 10 und 300 Prozentpunkte. Die größten Erhöhungen wurden von den Gemeinden Bad Herrenalb (300 Prozentpunkte), Illingen (80 Prozentpunkte) und Bärenthal (80 Prozentpunkte) vorgenommen. Der Rückgang des Hebesatzes um 50 Prozentpunkte wurde von der Gemeinde Tiefenbronn gemeldet.

Mit der Erhöhung um 300 Prozentpunkten setzt sich die Gemeinde Bad Herrenalb an die Spitze, mit einem Hebesatz von insgesamt 1 900 Prozentpunkten, gefolgt von den Gemeinden Bad Wildbad und Enzklösterle mit jeweils 1 800 Prozentpunkten.  Über die Gemeinden in Baden‑Württemberg mit den höchsten und niedrigsten Hebesätzen informiert die nachfolgende Tabelle. (red/fm)

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