Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart macht ihre Mitgliedsbetriebe darauf aufmerksam, dass eine „Mindest-lohnzentrale“ per Brief zu Zahlungen wegen angeblicher Verstöße gegen den Mindestlohn auffordert. Die IHK warnt eindringlich davor, diesen Zahlungsaufforderungen nachzukommen.

Optische Aufmachung und Formulierung der Schreiben erwe-cken den Anschein, eine öffentliche Stelle sei der Absender. Die Methode zielt bewusst auf die in vielen Betrieben herrschende Unsicherheit in punkto Mindestlohn ab. Die Versender rechnen damit, dass die Überweisungen ohne genauere Prüfung angewiesen werden, da sich die Beträge, die als Auflage für die Einstellung des angeblichen Verfahrens zu zahlen sind, in der Regel auf wenige hundert Euro belaufen.

Die IHK weist darauf hin, dass ausschließlich die zum Zoll zugehörige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für Lohnkontrollen zuständig ist. Strafzahlungen werden daher überhaupt erst fällig, wenn die FKS ein Vergehen festgestellt hat und ein juristisches Verfahren durchgeführt wurde.

Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten haben, können sich an die Rechtsauskunft der IHK Region Stuttgart wenden, Tel. 0711 2005-1688. Mit diesem kostenlosen Service bietet die IHK ihren Mitgliedsunternehmen Beratung und Auskunft. Zur Bekämpfung solcher betrügerischen Unternehmen arbeitet die IHK außerdem mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen. (red/jk)

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